All in und zu hoch gepokert?
Bei unseren Fortbildungen sind wir auch immer mal mit kuriosen Gerichtsentscheidungen konfrontiert, bei denen man nicht wirklich damit rechnet, dass so ein Fall mal auf dem eigenen Schreibtisch landet. Aber dann passiert es eben doch.
Konkret ging es vor ein paar Jahren bei Fortbildungsveranstaltungen im Steuerrecht immer wieder um die Frage, wann ein Online-Pokerspieler sich noch im privaten Bereich aufhält und wann er mit dem Pokerspiel gewerbliche Gewinne einfährt. Dass wir so einen Fall beraten würden, hätten wir kaum geglaubt.
Normalerweise lautet das altbekannte Sprichwort Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Auf das Steuerrecht übertragen heißt dies, dass man im privaten Bereich normalerweise keine Steuern bezahlen muss.
Aber das Finanzamt sieht das nicht genauso:
In unserer Kanzlei tauchte ein eloquenter junger Mann auf, der sich erst wenige Monate zuvor mit einer Beratungsfirma für Betriebswirtschaft selbständig gemacht hatte. Nunmehr schrieb ihn das Finanzamt an und teilte den Verdacht mit, er würde noch nebenbei als professioneller Pokerspieler Geld verdienen und damit unter Umständen unvollständige Angaben in der Einkommensteuererklärung gemacht haben. Man drohte auch schon die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens an.
Aber wie kommt das Finanzamt an solche Informationen und wie kann es solche Vermutungen aufstellen?
Im Regelfall bekommt das Finanzamt nicht nur Hinweise von unbeteiligten Dritten, sondern auch aus eigenen Betriebsprüfungen oder durch auskunftspflichtige Dritte.
Das Finanzamt führt also beispielsweise bei einem anderen Steuerpflichtigen (nennen wir ihn einfach den S) eine Betriebsprüfung durch und stellt dabei Sachverhalte fest, die für die Besteuerung eines Kunden (nennen wir ihn K) von Bedeutung sind. Dann fertigt das Finanzamt vom S eine sogenannte Kontrollmitteilung über den Sachverhalt an und übermittelt diese Kontrollmitteilung an das Finanzamt von K. Dort wird dann geschaut, ob dieser Sachverhalt in den bisherigen Steuererklärungen berücksichtigt worden ist.
Die andere Variante ist die, dass das Finanzamt automatische Meldungen von bestimmten Unternehmen erhält und dann die übermittelten Daten mit den eigenen Daten abgleicht. Das sind beispielsweise seit 2023 in Bezug auf Plattformen wie Airbnb Booking.com, Kleinanzeigen, Vinted oder Etsy.
Dabei müssen auch Umsätze oder Gewinne, die man über mehrere Jahre auf solchen Plattformen erzielt hat nicht zwingend der Einkommensteuer zu unterwerfen sein. Es kommt -wie so oft- auf den konkreten Einzelfall an.
Was passiert also? Das Finanzamt erhält Informationen über möglicherweise steuerpflichtige Sachverhalte. Dann fängt es an zu ermitteln und zu befragen. Und wenn man dann fröhlich drauflos erzählt, dann endet das Ganze vielleicht in einem Strafverfahren.
Andererseits ist es auch nicht sinnvoll diese Anfrage des Finanzamtes zu ignorieren. Denn das Finanzamt lässt solch eine Sache einfach nicht fallen. Schließlich ist das Finanzamt auch von Gesetzes wegen zur Ermittlung verpflichtet.
In einem solchen Fall ist das einzig richtige eine fachkundige Beratung und Vertretung. Wir haben den jungen, eloquenten Berater ausführlich beraten und den Sachverhalt für das Finanzamt aufbereitet. Im Fokus stand dabei vor allem, dass wir dem Finanzamt schlüssig darlegen konnten, dass trotz ein paar Gewinnen in mehreren Jahren damit noch nicht zwingend eine dauerhafte Einkommensquelle erschlossen wurde, sondern das Pokerspiel allein der Freizeitbeschäftigung diente.
Schließlich konnten wir für unseren Mandanten einen Erfolg erzielen und das Finanzamt ging dann auch von einer Freizeitbeschäftigung aus. Dienst blieb also Dienst und Schnaps blieb Schnaps.
Wenn auch Sie mit einer solchen Anfrage von Seiten der Finanzbehörden konfrontiert werden, stehen wir Ihnen gerne beratend und als Vertreter Ihrer Interessen beiseite. Insbesondere wenn das Finanzamt mit der Einleitung eines Strafverfahrens droht, sollte jede Äußerung bedacht und bewusst formuliert werden. Melden Sie sich gerne bei uns. Wir erklären Ihnen die notwendigen Fragen des Besteuerungsverfahrens oder eines Ermittlungsverfahrens und bereiten den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam auf. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten, wie mögliche Gewinne zulässig reduziert werden können und damit ggf. die Vermutung einer Gewerblichkeit vermieden wird. Setzen Sie nicht auf die falsche Karte!