{"id":141,"date":"2020-10-15T23:27:41","date_gmt":"2020-10-15T21:27:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kanzlei-scheiding.de\/?p=141"},"modified":"2020-10-15T23:27:43","modified_gmt":"2020-10-15T21:27:43","slug":"alle-elf-minuten-zahlt-ein-single-beim-widerrufsrecht-zu-viel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kanzlei-scheiding.de\/?p=141","title":{"rendered":"Alle elf Minuten zahlt ein Single beim Widerrufsrecht zu viel!"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Die Versprechungen klingen gut:<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u201ePartnersuche beim Testsieger\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u201eSingles mit Niveau\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u201eAlle 11 Minuten verliebt sich ein Single \u00fcber Parship\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Doch leider stellt sich schnell Ern\u00fcchterung bei dem gutgl\u00e4ubigen Verbraucher ein. Bereits wenige Tage nach der Anmeldung bei einem Singleportal stellt man ern\u00fcchtert fest, dass man wieder kein Gl\u00fcck bei der Partnersuche hat.<\/p>\n\n\n\n<p>So ging es auch Constanze C. (*Name ge\u00e4ndert). Schon nach wenigen Tagen entschied sie sich, die 14-t\u00e4gige Widerrufsfrist auszunutzen und den Vertrag zu widerrufen. Sie schrieb schnell eine E-Mail an das Partnerportal und vertraute darauf, dass man ihr den Beitrag der Jahresmitgliedschaft von mehr als 400 \u20ac z\u00fcgig erstatten w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Leider hatte sie die Rechnung nicht mit dem gierigen Singleportal gemacht. Dieses lehnte eine vollst\u00e4ndige R\u00fcckzahlung ab und erstattete ihr lediglich ein Viertel ihres Geldes. Mehr als 300 \u20ac wollte das Singleportal f\u00fcr sich behalten. Das Portal begr\u00fcndete dies mit dem \u201eWertersatz beim Widerrufsrecht\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem sich Constanze an meiner Kanzlei gewendet hatte, forderte ich umgehend das Portal zur R\u00fcckzahlung des gesamten Betrages auf. Insbesondere bem\u00e4ngelte ich die geradezu willk\u00fcrliche Festsetzung des Wertersatzes bei ausge\u00fcbtem Widerruf. Ein solcher Wertersatz bedeutet, dass beim Widerruf jede Partei grunds\u00e4tzlich verpflichtet ist, der anderen Partei das zur\u00fcckzugeben, was sie von dieser erhalten hat. Allerdings kann man als Verbraucher ja auch durch die Nutzung eines Gegenstandes bereichert sein, da man sonst f\u00fcr die Nutzung eines Gegenstandes oder die Inanspruchnahme einer Leistung auch Geld bezahlen m\u00fcsste. Ein Beispiel: Ein Verbraucher kauft \u00fcber das Internet einen Backofen und nutzt diesen 14 Tage lang sehr intensiv. Kurz vor Ablauf der Widerrufsfrist widerruft er den Kaufvertrag und sendet den Backofen zur\u00fcck. Nunmehr bekommt der Verbraucher von dem Unternehmer den geleisteten Kaufpreis zur\u00fcckerstattet. Den Vorteil, der sich aus der 14-t\u00e4gigen Nutzung des Backofens ergibt, kann der Unternehmer jedoch von der Kaufpreiserstattung abziehen. Wie dieser Wertersatz im Einzelfall zu bestimmen ist, ist hochumstritten und nicht allgemein vorhersehbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber dieser Fall hat dennoch ein Happy End: Da sich das Singleportal auch auf mein Anschreiben hin nicht darauf einlie\u00df, den Restbetrag der Jahresmitgliedschaft vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzuzahlen, verklagten wir das Singleportal vor dem Amtsgericht Hamburg auf R\u00fcckzahlung nebst Zinsen und \u00dcbernahme der Anwaltskosten f\u00fcr die vorgerichtliche Mahnung. Anders als in der Werbung, war das Singleportal allerdings nicht so dynamisch und kassierte vor dem Amtsgericht Hamburg ein Vers\u00e4umnisurteil. Kurze Zeit nach unserem Sieg vor dem Amtsgericht zahlte das Singleportal dann auch meiner Mandantin den vollen Jahresbeitrag zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<p>Mittlerweile hat sich auch der Europ\u00e4ische Gerichtshof mit dem Wertersatz auseinandergesetzt. Er hat mit <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=232155&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=6748429\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Urteil vom 8. Oktober 2020<\/a> entschieden, dass dem Verbraucher nur ein anteiliger Betrag f\u00fcr die konkrete zeitliche Nutzung des Portals als Wertersatz berechnet werden kann. Das bedeutet dass der Verbraucher im Regelfall nur die tats\u00e4chlichen Nutzungstage (also h\u00f6chstens 14 Tage) im Verh\u00e4ltnis zu der gesamten Nutzungsdauer (bei einer Jahresmitgliedschaft 365 Tage) ausgleichen muss. Lediglich f\u00fcr den Fall, dass der Vertrag mit dem Portal eine oder mehrere besondere Leistungen gleich zum Beginn des Vertrages vorsieht, die auch zu einem getrennt zu zahlenden Preis berechnet werden, kann der leistende Unternehmer diesen Preis bei der Berechnung des Wertersatzes ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie also in den letzten 3 Jahren bei einem Singleportal Mitglieder waren, Sie die Mitgliedschaft widerrufen haben und nur einen Teil ihrer Beitr\u00e4ge zur\u00fcck erhalten haben, dann sollten Sie die M\u00f6glichkeiten einer R\u00fcckzahlung dringend pr\u00fcfen!<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie sich weiteren Zahlungsanspr\u00fcchen von Singleportal ausgesetzt sehen oder bei rechtzeitigem Widerruf nicht ihr Geld von dem Portal zur\u00fcck erhalten haben, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen! Meine Kanzlei steht Ihnen hierf\u00fcr gerne zur Verf\u00fcgung!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Versprechungen klingen gut: &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u201ePartnersuche beim Testsieger\u201c &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u201eSingles mit Niveau\u201c &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u201eAlle 11 Minuten verliebt sich ein Single \u00fcber Parship\u201c Doch leider stellt sich schnell Ern\u00fcchterung bei dem gutgl\u00e4ubigen Verbraucher ein. 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